Alltag bewältigen
Übergänge, Anforderungen und neue Situationen verständlicher und planbarer machen.
Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu gestalten und am schulischen sowie sozialen Leben teilzunehmen.
Persönlich beraten lassen
Eine Barriere kann für jedes Kind anders aussehen. Deshalb wird Eingliederungshilfe nicht nach einem Standardschema gestaltet.
Schulbegleitung kann eine Form der Eingliederungshilfe sein. Im Mittelpunkt stehen konkrete Alltagssituationen und vereinbarte Ziele. Wer Unterstützung bewilligt und wie Sie vorgehen, erklären wir unter Antrag und Kosten für Eltern.
Übergänge, Anforderungen und neue Situationen verständlicher und planbarer machen.
Kommunikation unterstützen und Beteiligung in Schule und sozialem Umfeld ermöglichen.
Eigene Strategien entwickeln und Unterstützung schrittweise weniger benötigen.
Zu Beginn klären wir gemeinsam, in welchen Situationen Unterstützung benötigt wird. Daraus entsteht ein nachvollziehbarer Rahmen für die Begleitung. Regelmäßiger Austausch hilft, Entwicklungen zu erkennen und Ziele anzupassen.

Grundlagen: § 35a SGB VIII, § 112 SGB IX und § 138 SGB IX. Quellenstand: . Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.
Frage persönlich klärenEingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung dabei, Barrieren zu überwinden und am schulischen und sozialen Leben teilzunehmen. Schulbegleitung kann eine Form dieser Unterstützung sein. Maßgeblich sind der individuelle Bedarf und die Bewilligung durch den zuständigen öffentlichen Träger.
Leistungen der Schulbegleitung und Eingliederungshilfe können je nach Art des individuellen Unterstützungsbedarfs auf Grundlage des SGB VIII oder des SGB IX erbracht werden. Welche Zuständigkeit im Einzelfall gilt, klärt der zuständige Leistungsträger.
Art und Umfang hängen vom festgestellten Bedarf ab. Die Unterstützung kann Orientierung, Kommunikation, Selbstregulation oder soziale Situationen betreffen.
Die formale Zuständigkeit hängt von der persönlichen Situation ab. People's Support bietet Orientierung zum Ablauf, ersetzt jedoch keine behördliche oder rechtliche Beratung.
Ja. Ziele und Alltagserfahrungen werden gemeinsam betrachtet, damit die Unterstützung passend und entwicklungsorientiert bleibt.