Gemeinnützige Begleitung für Kinder & Jugendliche
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Individuelle Schulbegleitung

Schulbegleitung: Aufgaben und Unterstützung.

Schulbegleitung hilft Kindern und Jugendlichen, am Unterricht und am sozialen Schulleben teilzunehmen. Entscheidend ist nicht möglichst viel Hilfe, sondern die passende Unterstützung im richtigen Moment.

Lehrerin unterstützt Kinder aufmerksam im Unterricht
Worum es geht

Teilhabe ermöglichen, ohne Entwicklung vorwegzunehmen.

Schulbegleitung kann Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung helfen, am Schulalltag teilzunehmen. Entscheidend ist, welche Unterstützung das einzelne Kind benötigt.

Die Begleitung ersetzt weder Unterricht noch Nachhilfe oder Therapie. Sie unterstützt im vereinbarten Rahmen und tritt zurück, sobald das Kind mehr selbst übernehmen kann. Auf der Elternseite erklären wir Antrag und nächste Schritte.

Begriffe verständlich erklärt

Schulassistenz, Integrationshilfe und Teilhabeassistenz.

Familien begegnen unterschiedlichen Bezeichnungen für Unterstützung in der Schule. Schulassistenz und Integrationshilfe werden im Zusammenhang mit Schulbegleitung verwendet. In Hessen wird außerdem von Teilhabeassistenz gesprochen.

Für Ihr Kind zählt, welche Unterstützung im Alltag benötigt und vereinbart wird. Die Bezeichnung allein beschreibt noch nicht den konkreten Auftrag. Unter Vorbereitung auf das erste Gespräch finden Sie hilfreiche Fragen für Ihre Anfrage.

Begriffliche Orientierung: KSL-Broschüre zu Hilfen für Kinder (PDF, 2025) und Glossar des Hessischen Kultusministeriums (PDF). Geprüft am .

Mögliche Unterstützungsfelder

So individuell wie der Schulalltag selbst.

Der konkrete Auftrag richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und den vereinbarten Zielen.

◎

Orientierung und Struktur

Abläufe verstehen, Aufgaben sortieren, Übergänge bewältigen und den Schultag überschaubar machen.

↔

Kommunikation und Teilhabe

Soziale Situationen einordnen, Bedürfnisse mitteilen und aktiv am Klassenleben teilnehmen.

↗

Selbstregulation

Reize und Belastungen erkennen, passende Strategien nutzen und neue Sicherheit entwickeln.

Pädagogische Fachkraft begleitet ein Schulkind
Zusammenarbeit

Wirksame Begleitung entsteht gemeinsam.

Eltern kennen die Entwicklung und Bedürfnisse ihres Kindes. Schulen kennen den Lern- und Gruppenalltag. Die Begleitperson erlebt die konkreten Situationen. Wenn diese Perspektiven datenschutzkonform zusammenkommen, wird Unterstützung nachvollziehbar und anpassbar.

01

Klare Ziele

Alle Beteiligten wissen, woran gearbeitet wird und woran Fortschritte erkennbar sind.

02

Feste Kommunikation

Vereinbarte Ansprechpersonen und Rückmeldewege vermeiden Unsicherheit.

03

Regelmäßige Reflexion

Die Begleitung wird angepasst, wenn sich Bedarf oder Selbstständigkeit verändern.

Der Weg zur Begleitung

Persönlich beraten und klar begleitet.

1

Anfrage stellen

Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

2

Nächste Schritte klären

Wir besprechen den Bedarf. Den Antrag und die Kostenübernahme klären Sie mit der zuständigen Stelle.

3

Begleitung abstimmen

Nach der Bewilligung stimmen wir eine passende Begleitperson und den möglichen Start ab.

4

Im Austausch bleiben

Gemeinsam begleiten wir die Entwicklung und passen die Unterstützung an.

Häufige Fragen

Schulbegleitung verständlich erklärt.

Die konkrete Situation Ihres Kindes besprechen wir am besten persönlich.

Grundlagen: § 35a SGB VIII, § 112 SGB IX und § 138 SGB IX. Quellenstand: . Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

Eigene Frage stellen
Was macht eine Schulbegleitung konkret?

Schulbegleitung unterstützt ein Kind dabei, am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen. Je nach Bedarf hilft sie bei Orientierung, Tagesstruktur, Kommunikation, Konzentration und sozialen Situationen. Ziel ist, die Selbstständigkeit des Kindes schrittweise zu stärken.

Was bedeuten Schulassistenz, Integrationshilfe und Teilhabeassistenz?

Schulassistenz und Integrationshilfe bezeichnen Unterstützung im Schulalltag, ebenso wie Schulbegleitung. In Hessen ist auch Teilhabeassistenz gebräuchlich. Aufgaben und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf und dem vereinbarten Auftrag.

Wer kann Schulbegleitung bekommen?

Schulbegleitung kann bei Behinderung oder drohender Behinderung den Schulalltag unterstützen. Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zur Bewilligung. Der öffentliche Träger prüft Bedarf, gesetzliche Voraussetzungen und Umfang, etwa nach § 35a SGB VIII oder SGB IX.

Ist eine Schulbegleitung für den Unterricht zuständig?

Die pädagogische Verantwortung für den Unterricht bleibt bei der Schule. Die Schulbegleitung unterstützt das Kind dabei, am Unterricht und am schulischen Alltag teilzunehmen.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Wird Schulbegleitung als Eingliederungshilfe bewilligt, übernimmt der zuständige öffentliche Träger die Kosten im bewilligten Umfang. Hilfen zur Schulbildung nach SGB IX sind beitragsfrei (§ 138 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX). Klären Sie die Kostenübernahme und den Umfang vor Beginn mit der zuständigen Stelle. Für andere Formen der Eingliederungshilfe können andere Regeln gelten.

Unverbindliche Orientierung

Sie möchten klären, welche Begleitung zu Ihrem Kind passt?