Persönliche Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und erklären die nächsten Schritte verständlich.
Wir begleiten Ihr Kind individuell, stärken seine Selbstständigkeit und sorgen dafür, dass Sie jederzeit wissen, wie es weitergeht.

Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche dort, wo Barrieren den Schulbesuch erschweren. Art und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und erklären die nächsten Schritte verständlich.
Wir berücksichtigen den Bedarf des Kindes und die Anforderungen des schulischen Umfelds.
Wir bleiben mit Eltern, Schule und Begleitperson im Kontakt und entwickeln die Unterstützung weiter.
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Wir besprechen den Bedarf. Den Antrag und die Kostenübernahme klären Sie mit der zuständigen Stelle.
Nach der Bewilligung stimmen wir eine passende Begleitperson und den möglichen Start ab.
Gemeinsam begleiten wir die Entwicklung und passen die Unterstützung an.
Ein paar konkrete Beispiele aus dem Schulalltag helfen mehr als eine lange allgemeine Beschreibung. Sie müssen dafür keine sensiblen Unterlagen über das Kontaktformular senden.
Informationen zu Antrag und Zuständigkeit sowie Kosten der Schulbegleitung finden Sie in unseren Antworten für Eltern. Unsere Anfrage ersetzt keinen Antrag bei der Behörde.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Für eine erste Rückmeldung genügen wenige Angaben; Diagnosen, Gutachten und andere sensible Unterlagen stimmen wir später persönlich mit Ihnen ab.
Anfrage sendenSie nennen uns die wichtigsten Kontaktdaten und Ihr Anliegen.
Persönliche RückmeldungWir melden uns und klären offene Fragen direkt mit Ihnen.
Nächste SchritteGemeinsam ordnen wir, welche Abstimmungen sinnvoll sind.
Die zuständige Stelle prüft den individuellen Bedarf. Für Familien aus der Stadt Offenbach haben wir örtliche Anlaufstellen zusammengestellt.
Grundlagen: § 35a SGB VIII, § 112 SGB IX und § 138 SGB IX. Quellenstand: . Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.
Alle Fragen ansehenSchulbegleitung unterstützt ein Kind dabei, am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen. Je nach Bedarf hilft sie bei Orientierung, Tagesstruktur, Kommunikation, Konzentration und sozialen Situationen. Ziel ist, die Selbstständigkeit des Kindes schrittweise zu stärken.
Schulbegleitung kann bei Behinderung oder drohender Behinderung den Schulalltag unterstützen. Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zur Bewilligung. Der öffentliche Träger prüft Bedarf, gesetzliche Voraussetzungen und Umfang, etwa nach § 35a SGB VIII oder SGB IX.
Wird Schulbegleitung als Eingliederungshilfe bewilligt, übernimmt der zuständige öffentliche Träger die Kosten im bewilligten Umfang. Hilfen zur Schulbildung nach SGB IX sind beitragsfrei (§ 138 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX). Klären Sie die Kostenübernahme und den Umfang vor Beginn mit der zuständigen Stelle. Für andere Formen der Eingliederungshilfe können andere Regeln gelten.
Beschreiben Sie den Hilfebedarf im Schulalltag. Klären Sie mit Jugendamt oder Eingliederungshilfeträger Zuständigkeit und Unterlagen; maßgeblich sind unter anderem Wohnort und Bedarf. People's Support bietet erste Orientierung. Unsere Kontaktanfrage ersetzt keinen Antrag bei der Behörde.
Welche Nachweise erforderlich sind, bestimmt die zuständige Stelle im Einzelfall. Häufig werden vorhandene fachliche Stellungnahmen und Informationen zur schulischen Situation einbezogen. Am besten klären Sie die konkrete Unterlagenliste direkt mit dem Leistungsträger.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall, der Vollständigkeit der Unterlagen und der zuständigen Stelle ab. Eine feste Dauer können wir nicht versprechen. Eine frühe Anfrage und vollständig eingereichte Unterlagen können Rückfragen vermeiden.